- Der Vermieter vermietet dem Mieter die mobile Fasssauna incl. Zubehör (Mietobjekt) zu eigenen Nutzungszwecken.
Die Übergabe des Saunaanhängers an Dritte ist nicht gestattet. Ein eigenhändiger Weitertransport des Mietobjektes vom Mietort weg an einen anderen Ort ist nicht gestattet. - Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten. - Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ordnungs- und sinngemäß zu verwenden.
- Das Mietobjekt darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
- Bei Selbstabholung des Mietobjektes muss allein der Mieter sich um den ordnungsgemäßen Transport
auf der Hin- und Rückfahrt des Saunaanhängers kümmern. Die Straßenverkehrsordnung muss vom
Mieter eingehalten werden. Für Transportschäden (egal, ob Personen- und/oder Sachschäden) haftet vollumfänglich allein der Mieter. - Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt eigenmächtig vom Mietort abzuholen. Die freie Zufahrt zum Mietobjekt muss ständig gegeben sein.
- Die Sauna darf nicht mit Schuhen betreten werden.
In der Sauna besteht ausschließlich Handtuchpflicht, es ist für ein ausreichend helles und großes Handtuch zu sorgen, so dass kein Schweiß auf das Holz gelangt (Bank und Rückenlehne). - Die Sauna darf nicht unter Drogen bzw. Alkoholeinfluss benutzt werden.
In der Sauna besteht Rauchverbot. - Die Sauna sollte nur mit dem vom Vermieter mitgeliefertem Holz befeuert werden. Nadelhölzer dürfen nicht verwendet werden, nur trockene Buche, Birke und Eiche.
- Die Aufgüsse, die vom Vermieter beigelegt werden, dürfen nur nach dem vorgesehenen Mischverhältnis (3-4 Tropfen pro Aufgusseimer) verwendetet werden. Fremde Aufgüsse sind nicht gestattet, da ansonsten Sachschäden entstehen können. Die Benutzung von Saunareisig ist untersagt.
- Die Raumtemperatur in der Sauna darf 100°C nicht überschreiten, da ansonsten Sachschäden entstehen können.
- Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.
- Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Maximal dürfen sich 6 Personen in der Sauna aufhalten. Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten. Menschen mit Nierenproblemen, mit Entzündungen oder akuten Infekten, Herzschwäche oder Herzkrankheiten sowie mit Problemen mit Schwindelanfällen sollten ggfls. auf einen Saunagang verzichten. Achten Sie auf Ihre Gesundheit!
- Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna in einem allgemein sauberen und zumutbaren Zustand zurückzugeben. Der Aschekasten wird vom Mieter entleert.
- Sachschäden bzw. Reparaturen an Sauna, Anhänger und Zubehör, entstanden durch einen un-sachgemäßen Gebrauch, (wie z.B. Hitze über 100°C, Saunareisig, fehlende Handtücher, etc.), Vandalismus (auch von Dritten Personen), Diebstahl sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.
- Die professionelle Endreinigung mit Desinfektion übernimmt der Vermieter nach jedem Verleih. Bei großen Verschmutzungen, verschuldet vom Mieter, wie z. B. Weinflecken, Kerzenwachs, Kaugummi etc., wird der Mehraufwand der Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Die Miete ist vor Nutzung / bei Vertragsunterzeichnung fällig (PayPal: info@fasssauna-hellbernd.de).
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von 150,- € bar bei der Übergabe zu leisten. Die Rückerstattung erfolgt bei Rückgabe des Mietobjektes im tadellosen Zustand.
- Stornierungen : bis 10 Tage vor Mietbeginn = kostenfrei, danach 50% der Mietpreises ohne Optionen, oder Gutschein zu einem vorgegebenen Ersatztermin.
Mustervertrag
Beispiel: Wochenende / Samstag auf Sonntag, Lieferung innerhalb 15 km-Radius zum Standort (Wraggerei 3, 49356 Diepholz-Aschen)